Besucherordnung

 

Wir begrüßen Sie recht herzlich im Dechant Scheben Haus und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Um Sie umfassend zu informieren, möchten wir Sie vor Ihrem Theaterbesuch mit unserer Besucherordnung vertraut machen.

Aufsichtspersonal
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Werden die Besucherordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, so kann den betreffenden Personen durch den Eigentümer des Haus oder deren Vertretung der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, kann Hausverbot erteilt werden. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, zur Feststellung der Personalien bei
Vorkommnissen, Einsicht in den Personalausweis zu nehmen.

 

 

Eintrittskarten
Das Theater darf nur mit gültigen Eintrittskarten betreten werden. Am Veranstaltungsabend werden die Besucher im eigenen Interesse gebeten, die Eintrittskarte gut zu verwahren. Das Ordnungspersonal ist jederzeit berechtigt, sich die Eintrittskarte zeigen zu lassen.

 

 

Eintrittspreise/ Ermäßigungen
Die gültigen Eintrittspreise sind an der Kasse, im Programmheft und im Internet auf den jeweiligen Infoseiten zu der Veranstaltung einzusehen.

 

 

Umtausch/Rückgabe
Bei Ausfall einer Vorstellung oder bei Programmänderung nach Erwerb der Eintrittskarte wird gegen deren Rückgabe der Eintrittspreis zurückerstattet. In allen übrigen Fällen ist eine teilweise oder ganze Erstattung des Eintrittspreises nicht möglich.

 

 

Einlasszeiten Theatersaal, Zuspät-Kommen
Einlass in den Theatersaal ist, außer bei Kindervorstellungen i.d.R. eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Einzelne Besucher, die nach Beginn der Vorstellung eintreffen, dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals den Zuschauerraum betreten. Gegebenenfalls ist der Einlass erst in der Pause möglich. Gruppen dürfen bei Eintreffen nach Vorstellungsbeginn erst in der Pause in den Saal. Ein Anspruch auf Tisch-, Stuhlreservierung besteht grundsätzlich nicht.

 

 

Veranstaltungsbeginn
Durch das Konzept Theater & Gastronomie kann es bei gut besuchten Vorstellungen zu einem verzögertem Beginn von ca. 10-15 min. kommen.

 

 

Freie Platzwahl
Grundsätzlich ist freie Platzwahl. Reservierungen sind nur durch das Aufsichtspersonal wirksam. Es besteht kein Anspruch auf zusammenhängende Plätze.

Verhalten im Theater
Fluchtwege: Im Theatersaal sind die Notausgänge mit leuchtenden, grünen Notausgangs-Schildern gekennzeichnet. Die Gänge dorthin sind Fluchtwege und als solche nach feuerpolizeilich vorgeschriebener Verordnung freizuhalten.
Die baupolizeilich abgenommene Tisch- und Stuhlordung im Theater darf nicht verändert werden: Es ist untersagt, Tische zusammenzustellen und Stühle aus der Reihe zu nehmen und in die Fluchtwege zu stellen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals bei Zuwiderhandlung ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Es ist nicht gestattet, Tiere in den Theatersaal oder Foyer mitzuführen.
Lehrer, Gruppenleiter und Erziehungsberechtigte sind für angemessenes Verhalten von Kindern und Jugendlichen verantwortlich.
Im Theater und Foyer ist der Verzehr von mitgeführten Speisen und Getränken grundsätzlich nicht gestattet.
Das Betreten der Bühnenbereiche, des technischen Bereiches und der Künstlergarderobe ist nicht gestattet.
Mutwillige Beschädigungen an den Einrichtungsgegenständen des Dechant Scheben Haus werden strafrechtlich verfolgt. Der Schadenverursacher ist zum vollen Schadenersatz sowohl bei vorsätzlich als auch fahrlässig verursachten Schäden verpflichtet.

Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
Ohne Genehmigung dürfen aus urheber- und leistungsrechtlichen Gründen im Zuschauerraum weder Bild- noch Tonaufzeichnungen (gilt auch für Aufnahmen mit Fotohandys) vorgenommen werden.

Rauchen/Nichtrauchen
Das Rauchen im Theatersaal vor und während der Vorstellung ist grundsätzlich verboten.

Rollstuhlfahrer
Rollstuhlfahrer werden über den Aufzug am Haupteingang des Gebäudes durch das Aufsichtspersonal eingelassen.

Inkrafttreten
Die Besucherordnung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft.

Köln, 11. Dezember 2006

 

Die Geschäftsführung